Was ist die besondere Lernleistung?

Der Rechner unterstützt jetzt auch besondere Lernleistungen - doch was bedeutet das eigentlich? Wie erbringe ich eine besondere Lernleistung und wie wird sie benotet?

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# Was ist eine besondere Lernleistung?

Das Schulministerium schreibt dazu:

Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl kann Schülerinnen und Schülern eine "Besondere Lernleistung" angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem von den Bundesländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.
Quelle: Schulministerium NRW

Häufiges Beispiel für ein besonder Lernleistung sind Wettbewerbe wie beispielsweise die internationale Chemieolympiade, Jugend Forscht, oder ein Bundeswettbewerb Fremdsprachen. Wichtig ist hierbei, dass die besondere Lernleistung von der Schulleitung als solche anerkannt werden muss - und zwar schon in der Jahrgangsstufe 12:

Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 12 bei der Schule offiziell angemeldet werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektorin vorgesehen ist, darüber, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Deshalb sollte möglichst frühzeitig eine entsprechende Beratung gesucht werden.
Quelle: Schulministerium NRW

Eine angemeldete und erbrachte Besondere Lernleistung wird dann wie folgt benotet.

# Wie wird sie benotet?

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der besonderen Lernleistung um eine Art fünftes Abifach - d.h. die Note der Lernleistung geht im Abiturbereich ein. Die neue Punktzahl im Abiturbereich berechnet sich nun aus der Note der Abiprüfungen in dreifacher Wertung (statt vorher vierfach) und der Note aus 13.2 in einfacher Wertung. Hinzu kommt die besondere Lernleistung in vierfacher Wertung. Insgesamt wird damit die maximal mögliche Punktzahl von 300 Punkten im Abiturbereich nicht beeinträchtigt.

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