Die (freiwillige) Abweichungsprüfung

Wenn Deine Abiturklausur mal nicht so läuft, kann es passieren, dass Du noch einmal mündlich antreten musst. Allerdings kannst Du auch freiwillig in die Nachprüfung, alle Infos hier!

Alle Angaben ohne Gewähr - bei Fehlern bitte ich um eine kurze Mail.

Abweichung ⇔ gezwungene Prüfung, Nachprüfung ⇔ freiwillige Prüfung.

# Wann muss ich in die Abweichung?

Wenn Deine Vornote (also der Mittelwert aus den Kursen 12.1 bis 13.2) um vier oder mehr Punkte von Deiner Abi-Klausurnote abweicht musst Du in die mündliche Abweichungsprüfung. Dies geht nur im ersten bis dritten Abiturfach, für das mündliche Abifach gibt es keine Abweichungsprüfung.

# Wann darf ich in die Nachprüfung?

Ganz einfach: du kannst im ersten bis dritten Fach freiwillig in die mündliche Nachprüfung gehen, solange Du nicht schon in die Abweichung musst (s.o.). Die Berechnung der Endnote verläuft genauso wie bei der Abweichungsprüfung.

# Wie berechnet sich die Endnote?

Die Note der Nachprüfung bzw. Abweichungsprüfung geht im Verhältnis mündliche Prüfung 1 : 2 Klausurnote ein.

Ein Beispiel: im Englisch-LK wurde in der schriftlichen Prüfung eine 4- (4 Punkte) geschrieben. Da die Vornote, eine 2- (10 Punkte) 4 oder mehr Punkte abweicht, musste der Schüler in die Abweichung. In der Abweichungsprüfung erreicht er jetzt eine 3- (7 Punkte). Seine neue Klausurnote im LK ergibt sich jetzt mit (4 * 2 + 7) / 3 = 5. Er hat also seine Klausurnote um einen Punkt auf eine glatte 4 (5 Punkte) verbessert.

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